Gästeinformationen vor Ort

Liebe Gäste,
Wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Wir möchten alles daransetzen, Ihren Wünschen gerecht zu werden.
 
Sie würden uns bei unseren Bemühungen unterstützen, wenn Sie den Gästefragenbogen ausfüllen würden. Dazu müssen Sie nur den QR-Code „Bewerten Sie uns“ auf Ihrem Zimmer einscannen.
Wir versichern Ihnen die Anregungen oder Verbesserungsvorschläge, aber auch Ihre Kritik ernst zu nehmen. Sollten Sie Grund zu einer Beanstandung haben, bitten wir  Sie uns auch persönlich anzusprechen um das Problem vielleicht gleich zu beheben.
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Wir bitten Sie höflichst, das Rauchen in den Zimmern zu unterlassen. Vielen Dank.
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Bitte gießen Sie Ihre Balkomblume auch am Abend.

Check in / Check out

Check in zwishen 11:00 Uhr und 16:00 Uhr
Check out bis spätestens 10 Uhr

Frühstück

Der Frühstücksraum befindet sich im Erdgeschoss, links neben der Eingangstüre.

Montag bis Sonntag von

07:30 Uhr – 10:00 Uhr

Sie können während des Frühstücks so viel essen und trinken wie Sie wollen, oder können. Wir möchten, dass Sie gut gestärkt in den Tag gehen.

Jedoch das Mitnehmen von Speisen und Getränken aus dem Raum wird ausdrücklich untersagt!

Am Ende des Frühstückraums befindet sich ein Getränkeautomat, wo Sie sich jederzeit eine Erfrischung holen können und diese natürlich auch im Garten oder auf Ihrem Zimmer genießen können.

Wegweiser zur Vorsorgeleistung/ambulante Badekur

Durch die neue gesetzliche Regelung steht Ihnen wieder alle 3 Jahre – bei medizinischer Notwendigkeit und/oder Änderung der Diagnose sogar in kürzeren Abständen – eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort zu.

Dazu reichen Sie mindestens drei Monate vor Kurbeginn bei Ihrer Krankenasse mit Hilfe Ihres Arztes den Antrag auf eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort ein.

Dabei sind einige Punkte zu beachten: Es reicht nun nicht mehr aus, nur die Diagnose einzutragen, sondern es muss hier die Krankheitsverhütung begründet werden (z.B. Bewegungsstörungen, Muskelspannungsstörungen, Kopfschmerzen, usw.)

Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. Schultersteife, dauerhafte Schmerzen bei degenerativer Wirbelsäulenveränderung, usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen (z.B. Treppensteigen, Socken anziehen, usw.) im Kurantrag eingetragen werden.

Bei einer Genehmigung erhalten Sie wie gewohnt Ihre Anwendungen z.B. (Naturfango, Massagen, Lymphdrainage, Thermalbäder) und bis zu 13€ Tageszuschuss, je nach Krankenkasse. Sollte der Antrag (der Medizinische Dienst gibt nur die Empfehlung, ablehnen oder genehmigen kann nur Ihre Krankenkasse) abgelehnt werden, dann stecken Sie Ihren Kopf nicht in den Sand, sondern legen Sie unbedingt schriftlichen Widerspruch ein und begründen diesen damit, dass zum einen die Ärzte zu Hause kaum Anwendungen verordnen , zum anderen bei Ihnen kein Bad Füssinger Thermalwasser vorhanden ist und Sie im Kurort die Anwendungen, frei von häuslichen Pflichten und dem Alltagsstress, durchführen können und sich Ihr Körper durch den Ortswechsel in einem anderen Klima besser und effektiver regenerieren kann. Denken Sie daran, dass es um Ihre Gesundheit geht.

Ausführlichere Informationen zur Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort erhalten Sie bei uns in der Kurverwaltung.

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